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Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung rügt CINT Deutschland GmbH 13.11.2025 / Branchennews

Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e. V. hat dem Unternehmen CINT Deutschland GmbH nach Prüfung einer Beschwerde eine öffentliche Rüge erteilt. Der Fall betrifft Vorgänge im Zusammenhang mit der Incentivierung nach Teilnahme an Online-Umfragen in einem Access Panel.

Ein langjähriger Teilnehmer der von CINT betriebenen Plattform „EntscheiderClub“ erhielt nach seiner Kündigung sein angesammeltes Prämienguthaben nicht ausgezahlt. CINT erklärte, das Guthaben sei mit der Kontoschließung verfallen, und verwies auf englischsprachige AGB. Der Beschwerderat bewertet dieses Vorgehen als Verstoß gegen Art. 9 b des ICC/ESOMAR-Kodex und rügt das Unternehmen. Entscheidende Kritikpunkte waren die aus Sicht des Rats unfaire Vertragsgestaltung, das Einbehalten rechtmäßig verdienter Prämien, fehlende Kooperation im Verfahren sowie der Verweis auf unzureichend verständliche englischsprachige AGB.

Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung prüft auf Antrag Verstöße gegen die Berufsgrundsätze, Standesregeln oder Qualitätsstandards und kann begründete Verstöße sanktionieren, vom nicht-öffentlichen Hinweis bis hin zur schärfsten Sanktion, der veröffentlichten Rüge. An den Rat kann sich jede/r wenden, der sich als Befragte/r, Auftraggeber, Wettbewerber oder sonst unmittelbar Betroffene/r in ihren/seinen Rechten verletzt sieht.
 
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