Mitgliedschaft Gemeinsam stark – Mitglied werden und Vorteile nutzen!
Der BVM ist die größte Branchen-Plattform für Markt- und Sozialforschende in Deutschland. Werden Sie Teil einer starken Gemeinschaft, in der Sie die Zukunft des Verbandes mitgestalten können und von vielen Vorteilen profitieren.
Wählen Sie zwischen drei Formen der Mitgliedschaft.
Mitglied werden kann:
- jede in der Markt-/Sozialforschung tätige Einzelperson,
- Unternehmen, die Markt- oder Sozialforschungsdienstleistungen anbieten oder nachfragen,
- Vereine, Stiftungen oder Verbände, die die Förderung der Markt und Sozialforschung zum Zweck haben.
Vorteile einer BVM-Mitgliedschaft
- Teil einer starken Gemeinschaft: Mitgliederstärkste Vertretung der Branche und ein Mitmach-Verband, sowie Netzwerk von Gleichgesinnten
- Wir geben Orientierung: Der BVM setzt Maßstäbe für den Beruf des Markt- und Sozialforschers, macht neue Technologien bereit für die Branche und hilft mit praxisorientierten Leitfäden und Veranstaltungen
- Wir machen Sie schlauer: Durch eine Vielzahl hochwertiger Seminare und Fachveranstaltungen, exklusiven Webinaren und deutschlandweiten Regionalabenden
- Wir unterstützen Sie: Unser Expertenservice zum Thema Datenschutz, Rechtsberatung zum Sondertarif und laufende News zu Entwicklungen und Trends in der Branche
- Wir machen Sie sichtbar: Der BVM ist DIE Branchen-Plattform für Austausch und Networking und bietet Mitgliedern und Firmen die Möglichkeit sich zu präsentieren
- Sie sparen bares Geld: Hohe Rabatte für Mitglieder bei Seminaren - Weiterbildung. Vergünstigter Eintritt zum Kongress. Das kostenlose Jahrbuch und kostenlose Beratungsleistungen und Infobroschüren
Die drei Formen der Mitgliedschaft
Persönliche Mitgliedschaft
Setzen Sie auf Networking und Erfahrungsaustausch
Fachliches Know-how, Erfahrungsaustausch, Qualifikation und geschäftliche Kontakte bilden heute das Fundament des beruflichen Erfolgs. Der BVM mit seinen gut 1.000 Mitgliedern bietet eine optimale Plattform, um die Vorteile eines Berufsverbandes im Sinne der eigenen Qualifizierung zu nutzen.
Wer kann persönliches Mitglied werden?
Jede in der Markt-/Sozialforschung – auch in Forschung und Lehre – tätige Einzelperson kann persönliches Mitglied im BVM werden. Voraussetzung für die Aufnahme ist ein Qualifikationsniveau, das ein Arbeiten auf wissenschaftlicher Grundlage – auch in Teilbereichen – einschließt.
BVM Berufsrolle
Der BVM führt eine Berufsrolle und vergibt den Titel „Marktforscher/in BVM“ an persönliche Mitglieder, die nach den Bestimmungen des Statuts der Berufsrolle entsprechend qualifiziert sind. Die Eintragung in die Berufsrolle bestätigt und dokumentiert die besondere fachliche Eignung und eine umfassende Kenntnis der Markt- und/oder Sozialforschungsmethodik.
Insbesondere persönliche Mitglieder mit einem entsprechenden Hochschulabschluss und ausgebildete Fachangestellte/r für Markt- und Sozialforschung (FAMS), die über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügen und deren Arbeit nicht nur Teilbereiche, sondern den gesamten Forschungsprozess der Markt- und Sozialforschung umfasst, können die Eintragung in die BVM-Berufsrolle beantragen.
Korporative Mitgliedschaft
Werden Sie Teil einer starken Gemeinschaft
Mit seinem leistungsstarken Netzwerk, seinem hochwertigen Bildungsprogramm und seinen umfassenden Informationsportalen ist der BVM der ideale Partner, um die Interessen Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter/innen zu vertreten - aber auch die der gesamten Marktforschungsbranche. Wir stärken das Ansehen von Marktforschern und Marktforschung in der Öffentlichkeit und optimieren die Qualifikation von Forschern und Forscherinnen sowie die Qualität der Forschung.
Wer kann korporatives Mitglied werden?
Unternehmen als Anbieter von Markt- oder Sozialforschungsdienstleistungen oder als Inhaber betrieblicher Marktforschungsabteilungen sowie Vereine, Stiftungen oder Verbände, die die Förderung der Markt- und Sozialforschung zum Zweck haben, können eine korporative Mitgliedschaft abschließen.
Voraussetzung für die Aufnahme als korporatives Mitglied ist eine Selbstauskunft, die Verpflichtung des Unternehmens auf den "ICC/ESOMAR Internationaler Kodex für die Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie zur Datenanalytik", die Richtlinien und Qualitätsstandards für die deutsche Markt- und Sozialforschung und die Satzung des BVM sowie eine klare Trennung zwischen Forschung und forschungsfremden Tätigkeiten.
Alle Mitarbeiter/innen eines Mitgliedsunternehmens profitieren von der Mitgliedschaft und können die exklusiven Leistungen in Anspruch nehmen. Zusätzlich zur Unternehmensmitgliedschaft besteht die Möglichkeit, beitragsfrei eine persönliche Mitgliedschaft abzuschließen und dadurch das Unternehmen in den BVM-Gremien zu vertreten.
Studentische Mitgliedschaft
Der BVM bietet allen Interessierten und Neueinsteigern in die Markt- und Sozialforschung den idealen Zugang zu Wissen, Erfahrung und beruflichem Netzwerk. Studierende, die eine berufliche Tätigkeit in der Markt- und Sozialforschung anstreben, haben die Möglichkeit, bis zum Abschluss ihres Studiums zu einem stark vergünstigten Beitrag dem BVM als außerordentliches Mitglied anzugehören.
Welchen Nutzen hat eine Mitgliedschaft?
- stark vergünstigter Mitgliedsbeitrag
- Mitgliedskonditionen für die Teilnahme am gesamten Fort- und Weiterbildungsprogramm (Seminare, Fachtagungen, Kongress)
- deutschlandweites Experten-Netzwerk für persönlichen Kontakt und Erfahrungsaustausch
- kostenlose Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden Best-Practice- und Networking-Veranstaltungen der BVM-Regionalgruppen: Marktforschungspraktiker berichten hier über aktuelle Trends, interessante Forschungsansätze oder Studienergebnisse
- freier Zugang zum Mitgliederbereich der BVM-Website mit Informationen und Services, Expertenservice Datenschutz & Standesregeln, Online-Rechtsberatung, Newsletter
- kostenloser Bezug des jährlich erscheinenden Jahrbuchs der Marktforschung
Dauer der außerordentlichen Mitgliedschaft
Die außerordentliche Mitgliedschaft im BVM wird nur für die Dauer des Studiums gewährt. Sie erlischt sechs Monate nach Beendigung des Studiums bzw. ist mit einer dreimonatigen Frist zum Jahresende kündbar.