Mitgliedsbeiträge
Persönliche Mitglieder
Jahresbeiträge | |
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Vollzahler/innen | 410 € |
Hochschulangehörige | 137 € |
Rentner/innen | 90 € |
Erwerbslose | 50 € |
Einmalige Aufnahmegebühr | 65 € |
Die Mitgliedschaft für persönliche Mitglieder innerhalb einer korporativen Mitgliedschaft
ist beitragsfrei.
Anbieter (Forschungsinstitute, Feld-Dienstleister, Studios, Berater)
Der Mitgliedsbeitrag bemisst sich auf der Basis Ihres Jahresumsatzes oder der Anzahl Ihrer Mitarbeiter/innen, d. h. der festangestellten Voll- und Teilzeitbeschäftigten, aber auch längerfristig beschäftigten freien Mitarbeiter/innen (ausgenommen Interviewer und Aushilfen).
Anzahl der Mitarbeiter | Umsatz bis zu Mio. € | Jahresbeitrag |
---|---|---|
bis 5 | 0,5 Mio. € | 850 € |
6 - 9 | 1,0 Mio. € | 1.300 € |
10 - 14 | 1,5 Mio. € | 2.150 € |
15 - 25 | 2,5 Mio. € | 3.230 € |
26 - 49 | 5 Mio. € | 5.150 € |
50 - 99 | 10 Mio. € | 7.700 € |
100 - 249 | 25 Mio. € | 9.350 € |
250 - 499 | 25 - 50 Mio. € | 12.900 € |
500 und mehr | > 50 Mio. € | 16.550 € |
Einmalige Aufnahmegebühr | 65 € |
Nachfrager/betriebliche Marktforschungsabteilungen
Inhaber betrieblicher Marktforschungsabteilungen: Der Mitgliedsbeitrag bemisst sich nach der Anzahl der festangestellten Voll- und Teilzeitbeschäftigten, aber auch längerfristig beschäftigten freien Mitarbeiter/innen Ihrer Marktforschungsabteilung.
Unternehmen ohne eigene Marktforschungsabteilung, Vereine, Stiftungen und Verbände: Der Mitgliedsbeitrag bemisst sich nach der Anzahl der Marktforscher/innen im Unternehmen, d.h. der festangestellten Voll- und Teilzeitbeschäftigten, aber auch längerfristig beschäftigten freien Mitarbeiter/innen.
Anzahl der Mitarbeiter* | Jahresbeitrag |
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bis 5 | 850 € |
6 - 9 | 1.300 € |
10 - 14 | 2.150 € |
15 - 25 | 3.230 € |
26 - 49 | 5.150 € |
50 - 99 | 7.700 € |
100 - 249 | 9.350 € |
250 - 499 | 12.900 € |
500 und mehr | 16.550 € |
Einmalige Aufnahmegebühr | 65 € |
Außerordentliche Mitgliedschaft (Studierende)
Jahresbeitrag | |
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Studierende | 50 € |
Einmalige Aufnahmegebühr | 20 € |
Die Mitgliedsbeiträge sind steuerlich abzugsfähig.
Beitragssätze gültig ab 01.01.2024