Bereits Ende 2016 haben die Internationale Handelskammer (ICC) und der internationale Verband zur Förderung der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung ESOMAR eine aktualisierte Version des gemeinsamen „Internationalen Kodex für die Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie Datenanalyse“...
Die Telefonrichtlinie in der Fassung vom Januar 2016 ist eindeutig: Ziff. 8.1 regelt: „Vertreter des Auftraggebers haben das Recht, sich durch Mithören der Interviews in den Räumlichkeiten des die wissenschaftliche Untersuchung durchführenden Forschungsinstituts oder der dabei zusammenarbeitenden...
ESOMAR hat zusammen mit der ICC den Entwurf für eine neue Auflage des ICC/ESOMAR Codes vorgelegt und den Mitgliedern zur Abstimmung gestellt. Für den BVM ist dies insofern bedeutsam, weil der bisherige Code von den Verbänden angenommen und durch eine Deutsche Erklärung ergänzt worden war. Wenn der...
Grundlage dieser Abgrenzung ist die „Erklärung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zum ICC/ESOMAR Internationalen Kodex für die Markt- und Sozialforschung“ (vgl. PDF).
Darin heißt es unter „5. Abgrenzung gegenüber anderen Tätigkeiten“: „Wissenschaftliche Untersuchungen der...
Der jährlich erscheinende inbrief ist das Mitgliedermagazin des BVM. Hier erfahren Sie als Mitglied das Neueste aus Verband und Branche. Den inbrief können Sie sich im Mitgliederbereich als PDF herunterladen.