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BVM begrüßt EFAMRO/ESOMAR-Initiative für Europäische Verhaltensregeln zur DSGVO. 11.07.2019 / Pressemitteilungen

Berlin, 11.07.2019 - Die DSGVO ermöglicht es einzelnen Branchen, konkrete Verhaltensregeln vorzulegen und Institutionen zu ihrer Überwachung zu schaffen. EFAMRO/ESOMAR haben dazu eine entsprechende Initiative gestartet. Der BVM (vertreten durch seinen Vorsitzenden Dr. Frank Knapp) hat dazu bereits an zwei Abstimmungsrunden bei ESOMAR in Amsterdam teilgenommen. "Zum einen konnte in einem kollegialen Austausch Feedback zu Regelungsbedarf und Verständlichkeit eingebracht werden, zum anderen sind wir als BVM damit gut auf den späteren Roll-Out und etwaige Rückfragen unserer Mitglieder vorbereitet", betont Dr. Frank Knapp.

Dabei ist uns wichtig:

  • Grundsätzlich gilt das Gesetz, also hier die DSGVO, auch ohne weitere Aktivitäten. Dennoch kann es einen Bedarf in der Branche für eine "Übersetzung" in die Branchensprache geben, den wir gerne auf europäischer Ebene unterstützen.
     
  • Mit einer solchen Realisierung europäischer Verhaltensregeln gäbe es ein einheitliches europäisches Verständnis in der Branche zur DSGVO und potentiell einen effizienten Mechanismus zur Überwachung.
     
  • Nationale Aktivitäten erhöhen insbesondere für international tätige Unternehmen den Aufwand und erschweren die gemeinsame Vertretung der Branche auf europäischer Ebene.
     
  • Der ICC/ESOMAR-Kodex, die deutsche Annahmeerklärung sowie die einschlägigen Standesregeln enthalten berufsethische Vorgaben und Selbstverpflichtungen, die in ihrer Bedeutung über die DSGVO deutlich hinausgehen. Diese existierenden nationalen Regelungen gelten selbstverständlich weiterhin, formulieren allgemeine Anforderungen konkret und z.T. auch restriktiver aus, und haben somit Vorrang, wie auch der aktuelle EFAMRO/ESOMAR-Entwurf betont. Sie sorgen für eine verlässliche wissenschaftliche Markt-, Meinungs- und Sozialforschung, die den Interessen aller Beteiligten, d.h. der Befragten, Auftraggeber, Auftragnehmer und aller Empfänger und Nutzer der Forschungsergebnisse Rechnung trägt. Wenn wir so vorgehen, wird anerkannt, dass aufgrund unserer Berufsgrundsätze und Standesregeln die Intensität der Eingriffe aus der Sicht der betroffenen Person signifikant vermindert wird. Dies bewirkt insbesondere, dass bei der stets erforderlichen Abwägung die Interessen der Markt- und Sozialforschung als berechtigt anerkannt werden und sich gegenüber anderen Interessen durchsetzen.

Der BVM wird die weitere Entwicklung für seine Mitglieder beobachten und sich aktiv mit inhaltlichen und organisatorischen Vorschlägen einbringen. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
 

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