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Überarbeitete Richtlinie für den Einsatz von Mystery Research in der Markt- und Sozialforschung veröffentlicht 24.05.2022 / Branchennews

Mit der Überarbeitung der Richtlinie für den Einsatz von Mystery Research in der Markt- und Sozialforschung haben die Verbände ADM, ASI, BVM und DGOF eine weitere Richtlinie an die aktuellen Entwicklungen der Branche und deren Digitalisierung sowie an geänderte Datenschutzbestimmungen angepasst.

Die „Richtlinie für Einsatz von Mystery Research in der Markt- und Sozialforschung“ ist seit 1995 fester Bestand-teil des Systems der Selbstregulierung der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung in Deutschland. Sie ist genau wie die anderen Richtlinien stets in Verbindung mit dem „ICC/ESOMAR Internationaler Kodex zur Markt-, Meinungs- und Sozialforschung und Datenanalytik“ und der ihm vorangestellten „Erklärung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland“ sowie den weiteren Richtlinien der Verbände der Markt- und Sozialforschung in Deutschland anzuwenden.

Unter Mystery Research im Sinne dieser Richtlinie sind Messverfahren zu verstehen, mit denen das unbefangene Verhalten von Personen in bestimmten Situationen untersucht wird. Bei der Überarbeitung der Richtlinie wurden neben notwendigen rechtlichen und datenschutzrechtlichen Anpassungen, u. a. auch Änderungen im Kapitel Anonymisierung sowie bei den Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten der Arbeitnehmer/innen- und Personalvertretung vorgenommen. In der Richtlinie werden Mystery Research innerhalb und außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftraggebers berücksichtigt.

Das Inkrafttreten der EU-DSGVO machte es für die Verbände ADM, ASI, BVM und DGOF notwendig, die meisten Richtlinien der Markt- und Sozialforschung anzupassen. Für den BVM übernahm das Fachgremium Standesregeln/Qualität/Methoden innerhalb des BVM-Fachbeirats die Aufgabe, Vorschläge für die Überarbeitung und Anpassung an die Vorgaben der DSGVO zu erstellen.

Alle Richtlinien finden Sie unter Praxishilfen/Standesregeln

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