Beschränkungen gelten über die klassische Werbung hinaus
Werberat erweitert Regeln für Alkoholwerbung
Acht Themenfelder der Selbstdisziplin für Produzenten und Handel
BERLIN, 28. Oktober 2004 (dw) – Alkoholwirtschaft, Handel, Agenturen und Medien haben sich darauf geeinigt, das Anwendungsgebiet der seit 1976 geltenden und mehrfach aktualisierten freiwilligen Verhaltensregeln des Deutschen Werberats für alkoholhaltige Getränke auszudehnen. Über die klassischen Werbemittel wie Anzeigen, Spots und Plakate hinaus gelten die Bestimmungen nunmehr für alle Markt-Kommunikationsinstrumente wie Direktmarketing, Sponsoring oder Verkaufsförderung. "Damit geht die deutsche Werbewirtschaft einen großen Schritt auf die von der Brüsseler Kommission lancierte EU-Ratsempfehlung an die Mitgliedsländer über den Alkoholkonsum Jugendlicher zu", so ein Sprecher des Werberats am 28. Oktober 2004 in Berlin.
Das Selbstbeschränkungsabkommen umfasst acht Themenfelder. Unter anderem soll Markt-Kommunikation nicht zu missbräuchlichem Alkoholkonsum auffordern, keine trinkenden Kinder, Jugendliche, Leistungssportler, Fahrzeugführende oder Personen des Heilgewerbes zeigen, Aussagen zur Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten unterlassen, hohen Alkoholgehalt nicht besonders herausstellen sowie keine Wirkung nahe legen, die auf die Beseitigung oder Überwindung psychosozialer Konflikte oder die Verbesserung der physischen Leistungsfähigkeit abstellt.
Zugegangen sind die deutsche Alkoholwirtschaft, Medien und Agenturen auf die EU-Ratsempfehlung auch in einem weiteren Punkt, der bereits Praxis in der Bundesrepublik ist: Kommerzielle Kommunikation soll nicht in Medien erscheinen, deren redaktioneller Teil sich mehrheitlich an Kinder beziehungsweise Jugendliche richtet.
Die Weiterentwicklung der Verhaltensregeln entspricht nach Einschätzung des Werberats dem fortschreitenden Modernisierungsprozess bei den Kommunikationsinstrumenten in Deutschland und Europa. Sie enthalte aber gleichzeitig Zugeständnisse – "nicht Eingeständnisse" – an die nationale und europäische Politik, so der Werberat. Die erweiterten Verhaltensregeln seien Ausdruck der beteiligten Wirtschaftskreise, dass sie verantwortungsvoll mit ihrer Markt-Kommunikation umgingen.
Das Regelwerk wurde von den Trägern des Werberats, den 43 im Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) zusammengeschlossenen Verbänden sowie weiteren Organisationen der Produzenten und Importeure, in einem Abstimmungsprozess neu festgelegt und einhellig verabschiedet. Sie gelten ab 1. Januar 2005. Bei Verstößen können sich Institutionen oder Bürger an den Werberat in Berlin wenden.
Der Text der Verhaltensregeln steht Ihnen hier als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.