| (1) Die Satzung und die Satzungsänderungen treten zum Zeitpunkt der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
(2) Bereits im Amt befindliche Organe bleiben bis zum Ende ihrer durch die alte Satzung festgelegten Amtsperiode im Amt.
(3) Bestandssicherung: Für alle zum Zeitpunkt der Satzungsänderung
1. in die Berufsrolle BVM eingetragenen persönlichen Mitglieder bleibt ihr Status als „Marktforscher BVM“ unberührt.
2. als „Junior-Mitglieder“ geführten persönlichen Mitglieder gilt der bisherige ermäßigte Beitragssatz bis Ende 2013.
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