| (1) Der BVM bezweckt und macht sich zur Aufgabe:
1. die Markt - und Sozialforschung (im nachfolgenden Marktforschung genannt) zu fördern und die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung zu nutzen,
2. das Ansehen der Markt- und Sozialforschung in der Öffentlichkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit, der Auftraggeber und der Befragten in die Markt- und Sozialforschung zu wahren und zu fördern,
3. den Berufsstand der Markt- und Sozialforscher und damit seine Mitglieder zu vertreten,
4. die Ausbildung zum Markt- und Sozialforscher zu fördern,
5. den fachlichen Gedankenaustausch sowie die Fortbildung zu pflegen.
(2) Um dieses Ziel zu erreichen:
1. wacht der BVM über eine ehrenhafte Berufsausübung seiner Mitglieder, insbesondere durch die Wahrung und Durchsetzung der Berufsgrundsätze und Standesregeln, die vom BVM beschlossen werden,
2. pflegt der BVM die Beziehung zu wissenschaftlicher Forschung und Lehre an Hochschulen,
3. führt er eine Berufsrolle,
4. bekämpft der BVM unlauteren Wettbewerb, insbesondere durch Einschreiten gegen Verkaufsmaßnahmen Dritter unter Vorspiegelung markt- und sozialforscherischer Tätigkeiten.
(3) Die für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel erhält der BVM aus:
1. Beiträgen der Mitglieder,
2. Zuwendungen, Schenkungen, Erbschaften,
3. Vermögen und seinen Erträgen. |