 |
|
|
 | Newsletter | | |
|
 |
|
| § 18 • Wahlausschuss und Wahlverfahren |  | (1) Die ordnungsgemäße Abwicklung der Wahlen übernimmt der Wahlausschuss. Dieser besteht aus drei in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitgliedern, die durch Zuruf oder durch Abstimmung bestimmt werden. Gewählt ist, wer jeweils die meisten Stimmen erhält. Die Amtszeit des Wahlausschusses beträgt drei Jahre.
(2) Die Mitglieder des Vorstandes, des Aufnahmekollegiums und die Rechnungsprüfer werden in direkter und geheimer Wahl gewählt.
(3) Jedes Mitglied ist berechtigt, selbständig oder gemeinsam mit anderen Mitgliedern Kandidaten für die Wahl zu nominieren. Die Nominierung erfolgt schriftlich durch Hinterlegung der Namen der vorgeschlagenen Kandidaten beim Wahlausschuss. Die Nominierung ist nur dann gültig, wenn der Vorschlag von dem nominierenden Mitglied bzw. den nominierenden Mitgliedern, die den Vorschlag unterstützen, unterschrieben vorliegt und wenn die schriftliche Zustimmung des nominierten Bewerbers für seine Kandidatur ebenfalls vorliegt.
(4) Abwesende Mitglieder können anwesende Mitglieder zur Abgabe ihrer Stimme schriftlich bevollmächtigen. Auf jedes stimmberechtigte Mitglied (§ 7 Abs. 1) können bis zu drei Stimmen abwesender stimmberechtigter Mitglieder übertragen werden.
(5) Gewählt sind die Kandidaten, die im ersten Wahlgang die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten haben. Für die Kandidaten, die im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit nicht erreicht haben, wird unmittelbar anschließend ein zweiter Wahlgang durchgeführt. Gewählt ist, wer in diesem zweiten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann. |  |  |
| | | |
|
|
| BVM Experten-ServiceLine | | |  | | BVM Handbuch 08/09 erhältlich |
| Noch bis zum 31.07.08 zum Vorteilspreis von 59,--€ zzgl. Versand + MwSt. |
| |  | | Ihre Werbung auf bvm.org | | |  | | Termine |
|
|
| S |
M |
D |
M |
D |
F |
S |
| |
|
1
|
2
|
3
|
4
|
5
|
|
6
|
7
|
8
|
9
|
10
|
11
|
12
|
|
13
|
14
|
15
|
16
|
17
|
18
|
19
|
|
20
|
21
|
22
|
23
|
24
|
25
|
26
|
|
27
|
28
|
29
|
30
|
31
|
1
|
2
|
|
| |  | | Top Downloads | | |  | |
|