Der BVM
Arbeitskreise
Veranstaltungen
Dienste
Standesregeln
BVM Regionalgruppen
 
Auf BVM.org suchen:
 
  Home | BVMwiki | Kontakt | Impressum | Sitemap  
 
StatutenSatzungWahlordnungBerufsrolle
Mitglied werden!
BVM-Mitgliederbereich
Newsletter
Eintragen  Austragen
 
  BVM Satzung
§ 16 • Rechnungsprüfer
(1) Von der Mitgliederversammlung sind mindestens zwei Rechnungsprüfer für die Dauer von 3 Jahren zu wählen, die in der Berufsrolle des BVM eingetragen sein müssen. Sie dürfen weder dem Vorstand noch einer Regionalleitung angehören.
(2) Die Rechnungsprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die etatgemäße Mittelverwendung zu überprüfen sowie einmal jährlich den Kassenbestand des abgelaufenen Jahres festzustellen. Die Rechnungsprüfer haben in der Mitgliederversammlung und vor dem Fachbeirat über das Ergebnis zu berichten.

 
 
 
 BVM Experten-ServiceLine
 BVM Handbuch 08/09 erhältlich
Handbuch 2008/2009
  bestellen
Zum BVM NET
Zur Online-Buchung
Noch bis zum 31.07.08 zum Vorteilspreis von 59,--€ zzgl. Versand + MwSt.
 Ihre Werbung auf bvm.org

Schalten Sie einen Banner auf bvm.org und machen Sie damit auf Ihr Unternehmen aufmerksam. Mehr Infos gibt es hier
 Termine
Juli 2008 >
S M D M D F S
    1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30 31 1 2
 
 Top Downloads
Anforderungen an Online-Umfrage-Software
Standards zur Qualitätssicherung
Leitfaden für Online-Mitarbeiterbefragungen
Leitfaden qualitative Online-Forschung
  weitere Downloads
 
 










Regionalgruppen des BVM



Anzeigen  
 
       
 
 
 Seite bookmarken bei: 
 Seite weiterempfehlen: 
 
   
   
Copyright 1999 - 2007 BVM e.V. - Powered by DROW GmbH