15.4.2004:
Forscher auf Urlaubsreise: Richten Sie sich darauf ein, dass sich die Reiseveranstalter skrupellos verhalten.
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Reiseveranstalter seriös arbeiten. Aus einem neuen Urteil des Oberlandesgerichts Celle lässt sich wieder entnehmen, wie skrupellos sich die Reiseveranstalter verhalten.
Die Leistungen des Reiseveranstalters waren im OLG Celle-Fall "in nahezu jeder Hinsicht mit Mängeln behaftet" und der Reiseveranstalter "wusste vor dem Reiseantritt, dass er das Geschuldete nicht würde leisten können".
Ein Experte hat in der Fachzeitschrift "Verbraucher und Recht" klar bestätigt:
"So verblüfft es stets aufs Neue, mit welcher Kaltschnäuzigkeit Reiseveranstalter ihre Kunden bewusst in Baustellen reisen lassen".
Skrupellos verhalten sich die Reiseveranstalter auch schon vor Vertragsabschluss. Sie verschleiern Nachteile in einer
speziellen Katalogsprache.
Damit ist aber noch nicht genug: Während und nach der Reise verfolgen die Reiseveranstalter die
Strategien der langen Bank, der Entmutigung der Reisenden und der Entschädigung weit unter den Sätzen der Rechtsprechung. Im OLG Celle-Fall hat sich der Reiseveranstalter selbst vor Gericht nur mit einer Minderung des Reisepreises von 20 % einverstanden erklärt. Das Gericht sprach 55 % zu.
Hier können Sie das
Urteil des OLG Celle, Az.: 11 U 84/03, nachlesen und hier eine Meldung zur
Skrupellosigkeit der Reiseveranstalter. In den von der Kanzlei Prof. Schweizer aufgebauten und betreuten Urteilsdatenbanken finden Sie für nahezu jeden Fall Rechtsprechung. Diese Datenbanken stehen
hier und
hier im Netz. Mehr Infos zu Ihren Rechten bei Ärger im Urlaub finden Sie
hier in der Rubrik "Rechtliches Material" speziell für die BVM-Mitglieder aufbereitet.
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