15.4.2004:
Forscher auf Urlaubsreise: Richten Sie sich darauf ein, dass sich die Reiseveranstalter skrupellos verhalten.
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Reiseveranstalter seriös arbeiten. Aus einem neuen Urteil des Oberlandesgerichts Celle lässt sich wieder entnehmen, wie skrupellos sich die Reiseveranstalter verhalten.
Die Leistungen des Reiseveranstalters waren im OLG Celle-Fall "in nahezu jeder Hinsicht mit Mängeln behaftet" und der Reiseveranstalter "wusste vor dem Reiseantritt, dass er das Geschuldete nicht würde leisten können".
Ein Experte hat in der Fachzeitschrift "Verbraucher und Recht" klar bestätigt:
"So verblüfft es stets aufs Neue, mit welcher Kaltschnäuzigkeit Reiseveranstalter ihre Kunden bewusst in Baustellen reisen lassen".
Skrupellos verhalten sich die Reiseveranstalter auch schon vor Vertragsabschluss. Sie verschleiern Nachteile in einer
speziellen Katalogsprache.
Damit ist aber noch nicht genug: Während und nach der Reise verfolgen die Reiseveranstalter die
Strategien der langen Bank, der Entmutigung der Reisenden und der Entschädigung weit unter den Sätzen der Rechtsprechung. Im OLG Celle-Fall hat sich der Reiseveranstalter selbst vor Gericht nur mit einer Minderung des Reisepreises von 20 % einverstanden erklärt. Das Gericht sprach 55 % zu.
Hier können Sie das
Urteil des OLG Celle, Az.: 11 U 84/03, nachlesen und hier eine Meldung zur
Skrupellosigkeit der Reiseveranstalter. In den von der Kanzlei Prof. Schweizer aufgebauten und betreuten Urteilsdatenbanken finden Sie für nahezu jeden Fall Rechtsprechung. Diese Datenbanken stehen
hier und
hier im Netz. Mehr Infos zu Ihren Rechten bei Ärger im Urlaub finden Sie
hier in der Rubrik "Rechtliches Material" speziell für die BVM-Mitglieder aufbereitet.
8.4.2004:
Überraschungen bei fälschenden "lnterviewern"
- Neues Urteil und wichtige Erfahrungen aus der Rechtsprechung -
Wie verhalten sich Interviewer, wenn sie auf einen dringenden Fälschungs-Verdacht hingewiesen werden?
Das Überraschende: Die Institute müssen sogar damit rechnen, dass der Interviewer richtig unverschämt und waghalsig mit einem Rechtsanwalt gegen das Institut vorgeht. Wer zum ersten Mal einen Fälschungsfall bearbeitet, kann Reaktionen erhalten, die ihn an sich selbst zweifeln lassen. Er wird oft denken, dass der Interviewer so doch nicht reagierte, wenn er irgendwie ein schlechtes Gewissen hätte.
Das erste umfassende Fälscherverfahren begann mit solchen unverschämten Anwaltsbriefen gegen das Institut und seinen Anwalt: "... So kann sich Ihre Mandantin natürlich viele Honorare ersparen ... Dass Ihre Drohung ... Anlass sein könnte, mich bei der Anwaltskammer über Ihr standeswidriges Verhalten zu beschweren, versteht sich von selbst".
Das Institut und sein Inhaber - SAMPLE, Hartwig Schröder, damals gleichzeitig Präsident des ADM und Verleger von planung und analyse - haben sich das große Verdienst erworben, die Auseinandersetzung konsequent zu Ende zu führen, das erste Strafurteil gegen einen fälschenden Interviewer zu veranlassen und das Material zur Verfügung zu stellen.
Hier können Sie den ersten Bericht über dieses Urteil und
hier das Urteil selbst nachlesen.
Der neueste, soeben in zweiter Instanz entschiedene Fall:
Ein Interviewer hat gegen das Institut ein Verfahren auf Zahlung des Honorars eingeleitet. Für dieses Verfahren hat er sich gleich noch etwas ganz Besonderes einfallen lassen. Er hat Prozesskostenhilfe (zu 100 %) beantragt. Prozesskostenhilfe gibt es bekanntlich nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zu seinem Einkommen beschränkte er sich in seinem Antrag, wohl nicht ganz ohne Grund, auf ein paar allgemein gehaltene Angaben. Das Gericht ließ sich das nicht gefallen, verlangte vom Interviewer einen Buchungsordner und verweigerte dann doch ohne weitere Überprüfung die beantragte Prozesskostenhilfe wegen nicht nachgewiesener Bedürftigkeit.
Wer annimmt, der Interviewer hätte sich nun zurückgezogen, um mit seinem Sachvortrag nicht in des Teufels Küche zu kommen, der irrt. Der Interviewer hat eine sofortige Beschwerde erhoben, und der Amtsrichter legte diese Beschwerde der zweiten Instanz, einem Landgericht, vor. Das Landgericht sah sich den Buchungsordner genauer an, stellte Einnahmen aus Wertpapierverkäufen fest, setzte dem Interviewer eine Frist, Stellung zu nehmen und verlängerte diese Frist auch noch. Der Interviewer aber schwieg sich aus. Dass das Landgericht gegen den Interviewer entschieden hat, ist klar.
Hier können Sie die Entscheidung erster Instanz und
hier den Beschluss des Landgerichts nachlesen.
1.4.2004:
Jahrelang mussten die privatrechtlich verfassten Markt- und Sozialforschungsinstitute zu hohe Beiträge an die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VGB) abführen
Das Landessozialgericht Baden Württemberg in Stuttgart hat jetzt darauf hingewiesen, dass die Markt- und Soziaforschungsinstitute in den Jahren 1998 bis 2000 bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft falsch im Gefahrtarif eingruppiert waren. Die falsche Eingruppierung hatte zur Folge, dass die Institute Beiträge zahlen mussten, die fast hundert Prozent zu hoch waren.
Angesichts der deutlichen Hinweise des Gerichts konnte für alle zwanzig Institute, die gegen die Eingruppierung geklagt hatten, eine Regelung mit der Verwaltungsberufsgenossenschaft vereinbart werden, die rückwirkend zu der richtigen Eingruppierung führt.
Die Verwaltungsberufsgenossenschaft muss die zuviel geleisteten Beiträge zurückzahlen und auch die Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen. Gegenwärtig werden diese Vereinbarungen abgewickelt.
Die Auseinandersetzungen der Berufsgenossenschaft mit den Instituten haben eine vieljährige Geschichte
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