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 Call for Papers zum 45. BVM-Kongress
Mehr Macht den Konsumenten!? - 16.-18. Juni 2010, Bonn
Einsendeschluss: Dienstag, den 26. Januar 2010
 



Open Innovation und Co-Creation, Crowdsourcing und Mass Customization sind nur einige der aktuell unter Marken-, Marketing- und Marktforschungsmachern heiß diskutierten Termini, die im Mittelpunkt des BVM-Kongresses 2010 stehen. Der Kongress setzt sich – anhand unterschiedlicher methodischer Ansätze und Fallstudien sowie grundlegender Thesen – mit den vielen Facetten von „Open Innovation“ und „Co-Creation“ und deren Potenzialen für die Marktforschung auseinander.

Haben Sie einen interessanten Beitrag zu einem der Themenschwerpunkte des Kongresses? Dann laden wir Sie herzlich ein, sich zu bewerben. Beachten Sie bitte, dass Beiträge nur dann in das Kongressprogramm aufgenommen werden, wenn sie sich auf eine zum Kongressthema passende Fragestellung beziehen und auf jegliche Werbe- und PR-Maßnahmen für das eigene Unternehmen oder Instrument verzichten.

Call for Papers (Download in Deutsch)
Call for Papers (Download in Englisch)

 
   
Thematische Schwerpunkte des Kongresses
  Erstens:
Der Kongress möchte seinen Besuchern Einblick verschaffen in eine Reihe besonders interessanter innovativer Studien und Methoden von Unternehmen, die solche Forschungsansätze nutzen.

Das sind zum einen passiv beobachtende und analysierende Beiträge darüber, wie sich Konsumenten in verschiedensten Kontexten und Foren zu Marken, Produkten und Services von Unternehmen oder zum Image und dem Verhalten von Unternehmen äußern und Wünsche, Ideen etc. artikulieren. Es handelt sich hierbei ganz klar um eine klassische Domäne der Markt- und Sozialforschung, der sich mit den neuen technologischen Möglichkeiten jedoch ganz neuartige Dimensionen der Analyse und Interpretation eröffnen.

Zum andern sollen aktive Formen der Mitwirkung von Konsumenten in Open-Innovation-Prozessen präsentiert werden. Es handelt sich bei diesen Ansätzen um Beispiele von Co-Creation im eigentlichen Sinn, das heißt um Projekte, in denen Konsumenten oder Experten aufgefordert werden, ihr Wissen, ihre Ideen und Wünsche aktiv in das Projekt einzubringen. Es wird zu fragen sein, welchen Nutzen die aktive Mitarbeit von Konsumenten für Marketing und Innovationsmanagement bringt und wo ihre Grenzen liegen.

Zweitens:
Darüber hinaus will der Kongress den Besuchern aber auch die Möglichkeit geben, sich mit grundsätzlichen Fragen, die sich mit diesen neuartigen Ansätzen verbinden, zu beschäftigen.

Da ist für die Marktforschung zunächst die wichtige Frage, welche Geschäftspotenziale Open Innovation und Co-Creation der Branche bieten und welche Funktionen Marktforscher in Unternehmen wie in Instituten in diesen Prozessen übernehmen. Es wird auch zu fragen sein, wie Prozesse der Co-Creation organisiert werden, damit sie ein Optimum an Consumer Insights und Nutzen für die Auftraggeber erbringen.

Schließlich ergeben sich im Zusammenhang mit Open Innovation und Co-Creation für Marketing, Innovationsmanagement und Marktforschung auch rechtliche Konsequenzen: Aus Sicht der Unternehmen spielen nicht nur Fragen nach der Verwertbarkeit und den Erfolgsaussichten der von Konsumenten an sie herangetragenen Ideen eine Rolle, sondern auch die Frage nach dem Urheberrecht beziehungsweise dem Recht an den eigenen Ideen. Für die Marktforscher sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite sind Fragen des Datenschutzes, des Schutzes persönlicher Daten und das Postulat der Anonymisierung von großer Bedeutung.

 
   
  Ihre schriftliche Bewerbung mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Thesen und Ergebnisse Ihrer Arbeit sollte ein klares und detailliertes Bild des vollständigen Kongressbeitrags wiedergeben, so dass die Jury den Innovationsgehalt und die Qualität des Beitrags einschätzen kann. Er sollte vermitteln, warum der vorgeschlagene Beitrag auf ein ausreichendes Interesse bei den Kongressbesuchern stoßen könnte. Und er sollte in der Fragestellung, der methodischen Behandlung und den aufgezeigten Problemlösungen einen klaren Bezug zum Kongressthema und dem Themenschwerpunkt, für den er vorgesehen ist, herstellen.
 
   
Einzureichende Unterlagen
 

1. 

Eine Zusammenfassung: Der Text sollte mindestens 7.500 Zeichen (inklusive Leerzeichen) lang sein. Sollte es darüber hinaus bereits ein vollständiges Manuskript geben, empfiehlt es sich, dieses mit einzureichen.

2.

Ein kurzes Abstract: Dieses sollte nicht mehr als 500 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen für das endgültige Kongressprogramm.

3. Kurzviten und Fotografien des/der Referenten

 
   
Bestandteile der Zusammenfassung
 
1.

Titel des Beitrags und Spezifikation des Themenschwerpunkts, für den der Beitrag vorgesehen ist.

2.

Namen, Qualifikation und Berufsposition des/der Autors/Autoren sowie die vollständige Adresse des/der Unternehmens/Unternehmen (inklusive Telefon, Fax, E-Mailadresse), denen die Autoren angehören.

3. Art des Beitrags: Handelt es sich um eine Fallstudie, eine methodische Analyse, Grundlagenforschung etc.?
4. Forschungsansatz: Welche Forschungsperspektiven, -ansätze und Methoden wurden angewendet?
5. Relevanz: Warum ist der Beitrag von Interesse? Welche neuartige oder vertiefende Erkenntnisse bringt er für das Kongressthema beziehungsweise den Themenschwerpunkt?
6.  Information zu den voraussichtlich eingesetzten Präsentationsmaterialien
 
   
Kriterien der Bewertung der eingereichten Texte sind
 

1. 

Qualität und Neuheitswert des Inhalts in Bezug auf das Kongressthema und den infrage kommenden Themenschwerpunkt. Bevorzugt werden Beiträge, die innovativ sind und anhand konkreter Beispiele ihre Praxisrelevanz veranschaulichen.

 
2.

Es sollten Beiträge sein, die erstmals publiziert oder auf einer Veranstaltung vorgetragen werden.

 
3. Fallstudien, die aus Marktforschungsabteilungen auf Auftraggeberseite kommen oder zusammen mit dem Auftrag nehmenden Institut präsentiert werden, kommen bevorzugt in die Auswahl.  
4. Es sollte ein Thema sein, das zentrale Fragestellungen des Kongressthemas und/oder innovative Methoden und Technologien behandelt.  
5. Ausschlusskriterium: Beiträge, die überwiegend Marketing und PR-Aktivitäten für das eigene Unternehmen und eigene Instrumente thematisieren, werden nicht angenommen.  

 
   
Regelung der Kongressteilnahme bei Annahme eines Beitrags
  Für jeden Beitrag, der in das Kongressprogramm aufgenommen wird, erhält jeweils eine Person die Möglichkeit, den Kongress am Tag ihres Referates kostenlos zu besuchen. Bei Fallstudien, bei denen ein Institut und sein Auftraggeber gemeinsam auftreten, gilt dies für zwei Referenten.
 
   
Adressat und Einsendeschluss der Bewerbung
  Kontakt für inhaltliche Fragen:

Dr. Ulrike Schöneberg
Tel.: +49 (0)911 933 0627
u.schoeneberg@bvm.org

Martina Winicker
Tel. +49 (0)6128 74 7951
m.winicker@bvm.org

Der Text sollte spätestens bis zum

Dienstag, den 26. Januar 2010

gemailt werden an:

kongress@bvm.org

oder per CD-Rom oder DVD geschickt werden an:
BVM Berufsverband Deutscher Markt- und Sozialforscher e.V.
Geschäftsstelle
 
Jeannette Bongé
Breite Straße 24
13187 Berlin

Es gilt das Datum der E-Mail beziehungsweise des Poststempels.
 
   
 
 
 
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