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| Berufliche Ausbildung über eine Lehre zum Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung |
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Wichtige Punkte für Unternehmen, die sich über die Ausbildung informieren möchten.
Umfragen haben einen hohen Stellenwert in unserer wirtschaftlichen und politischen Ordnung. Befragungen mittels Fragebogen, persönlichen Interviews oder Produkttests sind längst Bestandteil unseres täglichen Lebens. Damit einher ging eine zunehmende Professionalisierung der Branche der Markt- und Sozialforschung in Hinblick auf eine umfassende, systematische Produkt- und Dienstleistungsentwicklung. Die Beschäftigten rekrutierten sich bisher in erster Linie aus dem Hochschulbereich und sind für die Vielzahl der standardisierten Tätigkeiten im Forschungsbereich überqualifiziert. Es fehlte eine duale Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Seit 2006 hat sich das geändert. In Zukunft sollen es die Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung sein, die in enger Zusammenarbeit mit den Forschern die Durchführung von Projekten planen, organisieren und steuern, um Akademiker von den operativ-organisatorisch orientierten Tätigkeiten im Forschungsbereich zu entlasten. | | | | Ausbildungsprofil |  | | | Berufsbezeichnung
Fachangestellte/r für Markt- und Sozialforschung
Ausbildungsdauer
3 Jahre. Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Arbeitsgebiet
Fachangestellte für Markt- und Sozialforschung sind in Marktforschungsinstituten, in Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen mit eigener betrieblicher Marktforschung, einschließlich Unternehmensberatungen, Werbe- und Media-Agenturen sowie in Forschungseinrichtungen der empirischen Sozial- und Wirtschaftsforschung tätig.
Berufliche Qualifikationen
Fachangestellte für Markt- und Sozialforschung
| | |  | | | | | Inhalte der Berufsausbildung |  | | | 1. Der Ausbildungsbetrieb:
1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes,
1.2 Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Grundlagen,
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4 Umweltschutz;
2. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme:
2.1 Arbeitsorganisation,
2.2 Informations- und Kommunikationssysteme,
2.3 Datenschutz und Datensicherheit,
2.4 Berufsbezogene Rechtsanwendung;
3. Kommunikation und Kooperation:
3.1 Kundenorientierte Kommunikation, Teamarbeit und Kooperation,
3.2 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben;
4. Aufgaben, Funktionen und Anwendungen der Markt- und Sozialforschung
5. Projektvorbereitung:
5.1 Informationsbeschaffung und -aufbereitung,
5.2 Planung und Organisation;
6. Projektdurchführung:
6.1 Prozessbegleitung,
6.2 Datenerfassung, Codierung,
6.3 Datenprüfung, Gewichtung,
6.4 Datenauswertung,
6.5 Aufbereitung, Präsentation, Ergebnisbericht;
7. Projektnachbereitung:
7.1 Dokumentation,
7.2 Projektabrechnung. | | |  | | | | | Wer kann ausbilden? |  | | | Ausbilden können sowohl Marktforschungsinstitute, Industrie-, Handels- und Dienstleistungs-unternehmen mit eigener betrieblicher Marktforschung, einschließlich Unternehmensberatungen, Werbe- und Media-Agenturen sowie Forschungseinrichtungen, die in der empirischen Sozial- und Wirtschaftsforschung tätig sind.
Die Ausbildung dauer 3 Jahre und kann ggf. auf 2 1/2 Jahre verkürzt werden. Sie findet im Betrieb und mit Blockunterricht in der Berufsschule statt. Ausgebildet wird in Hamburg, München, Nürnberg, Düsseldorf , Köln und Frankfurt.
Die Industrie- und Handelskammern bilden für die interessierten Unternehmen die Anlaufstelle. Ausbildungsberater der IHK beurteilen die Eignung des zukünftigen Ausbildungsbetriebes und sprechen den Ausbildungsplan mit dem Betrieb durch. Die Ausbildereignung eines Betriebes wird von der jeweiligen Handelskammer attestiert. Für den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse der Ausbilder ist es dabei nicht zwingend notwendig, einen Ausbilderlehrgang mit Prüfung zu absolvieren.
Möglich ist auch eine Ausbildung im Verbund mit anderen Betrieben, wenn einzelne Ausbildungsbereiche von einem Betrieb nicht abgedeckt werden können. Die Ausbildungsberater stehen als Ansprechpartner für die Unternehmen während der ganzen Ausbildungszeit zur Verfügung.Die IHK sind auch die Zwischen- und Abschlussprüfungen zuständig. Die Ausbildungsunternehmen müssen im ersten Schritt lediglich den oder die Ausbilder benennen und beim Zustandekommen eines Ausbildungsverhältnisses den Ausbildungsvertrag sowie einen Ausbildungsrahmenplan einreichen. Begleitend zur innerbetrieblichen Ausbildung besuchen die Auszubildenden im Blockunterricht auch die Berufsschule. | | |  | | | | | Wo kann ich mich weiter über das Thema informieren? |  | | | Potenzielle Ausbildungsbetriebe erhalten eine Ausbildungsberatung durch ihre zuständige Industrie- und Handelskammer unter: Aus- und Weiterbildung ->Ausbildungsberatung
Dort kann man auch einen Mustervertrag als Formularsatz abrufen sowie ein Faltblatt zum Thema „Tipps für Neueinsteiger in die duale Berufsausbildung“ anfordern - oder am besten einfach einen Termin mit dem zuständigen Ausbildungsberater vereinbaren.
Hinsichtlich des Rahmenlehrplanes sowie der geplanten Beschulungen wenden Sie sich bitte an die Kultusministerkonferenz - Bonn bzw. an Ihr zuständiges Landeskultusministerium.
Der Rahmenlehrplan informiert über die Lernfelder, Inhalte und Ziele, die in den 3 Ausbildungsjahren vermittelt werden. Einen Musterausbildungsplan können Sie auf der Website der DIHK herunterladen unter: Aus- und Weiterbildung/ Ausbildungs-beratung/Neue Ausbildungsberufe/Berufe ab August 2006/Fachangestellte/-r für Markt- und Sozialforschung/Musterbildungsplan.
Die komplette Verordnung kann man beim BIBB (Bundesinstitut für berufliche Bildung) unter "Neue Berufe in 2006" abrufen.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung/zur Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung vom 6. April 2006, BGBl. Jahrgang 2006 Teil I Nr.17 ausgegeben am 13. April 2006, Seite 828/ Letzte Änderung: 14.07.2006 | | |  | | | | |
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